Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen (AGB)

Weitsped GmbH
mit Sitz in I-39100 Bozen (BZ), Luigi-Galvani-Straße 40/C,
Steuer- und MwSt.-Nr. 02406570214
in der Folge auch: “Weitsped”
Stand: März 2021

Prämissen und Hinweise

  • Die Weitsped GmbH ist eine Gesellschaft nach italienischem Recht, welche im eigenen Namen und auf Rechnung bzw. im Interesse von vorwiegend gewerblichen Kunden Speditionsdienstleistungen und/oder gegebenenfalls damit verbundene Nebengeschäfte durchführt.
  • Weitsped erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, unabhängig davon, in welcher Form der Auftrag erteilt wurde.
  • Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss und/oder vor Auftragsannahme zugänglich gemacht und sind in jedem Fall auf der Internetseite www.weitsped.it einsehbar. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil jedes einzelnen von Weitsped abgeschlossenen Vertrages und gelten spätestens mit der Auftragserteilung durch den Kunden und/oder mit der Auftragsbestätigung durch Weitsped und/oder mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme des von Weitsped vorgeschlagenen Transportpreises und in jedem Fall mit der Durchführung des Transports durch den beauftragten Transporteur als vom Kunden ausdrücklich angenommen.
  • Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich und garantiert, dass die Güter, welche Gegenstand der Speditionsdienstleistungen bilden, transportgerecht verpackt sind und den steuerrechtlichen sowie verwaltungsrechtlichen Bestimmungen jener Länder entsprechen, in die sie geliefert werden oder die sie auf dem Transportweg passieren. Der Kunde entbindet Weitsped diesbezüglich von jeder Haftung und Verantwortung.

Dies vorausgeschickt, gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Prämissen

Die Prämissen bilden integrierten Bestandteil dieser Geschäfts- und Auftragsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“) und sämtlicher von Weitsped abgeschlossener Vertragsverhältnisse.

2. Begriffsbestimmung

  • Der Spediteur bzw. die Firma Weitsped (in der Folge kurz „Weitsped“) erhält mit Abschluss des Speditionsvertrages den Auftrag, im eigenen Namen und auf Rechnung bzw. im Interesse des Kunden einen oder mehrere Beförderungsverträge abzuschließen und/oder eventuell damit verbundene Nebengeschäfte abzuwickeln, jedoch nur wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
  • Kunden bzw. Auftraggeber (in der Folge kurz „Kunde“) sind jene natürlichen und/oder juridischen Personen, Gesellschaften oder Körperschaften, die dem Spediteur den Auftrag erteilen, Beförderungsverträge abzuschließen und/oder eventuell damit verbundene Nebengeschäfte abzuwickeln, sofern dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
  • Transporteure sind jene natürlichen Personen und/oder juridischen Personen, Gesellschaften oder Körperschaften, die den Transport materiell ganz oder teilweise ausführen.

3. Anwendungsbereich

  • Alle Angebote und Leistungen der Weitsped GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.
  • Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil aller Verträge, welche Weitsped mit dem Kunden über die von ihr zu erbringenden Leistungen schließt, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Dabei gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Leistungen gegenüber dem jeweiligen Kunden.
  • Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden, soweit sie von diesen AGB abweichen, keine Anwendung. Eine derartige Anwendung ist auch dann ausgeschlossen, wenn Weitsped ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Weitsped auf ein Schreiben Bezug nimmt, welches Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, gilt dies nicht als Zustimmung zur Geltung der besagten Geschäftsbedingungen. Ebenso gelten keine örtlichen Gebräuche.
  • Diese AGB regeln nicht die Rechtsbeziehungen der Transporteure und der Kunden untereinander und/oder der Transporteure untereinander und/oder der Kunden untereinander, auch wenn Weitsped den entsprechenden Beförderungsvertrag als Spediteur abgeschlossen hat.
  • Weitsped behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden nach Veröffentlichung auf der Webseite unter der Adresse www.weitsped.it wirksam und gelten automatisch für alle zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge.
  • Bestehen zwischen dem Kunden und Weitsped zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung bereits Vertragsverhältnisse, die auf der Grundlage vorheriger AGB abgeschlossen worden sind, so wird Weitsped die Änderungen dem Kunden mitteilen. Die Änderungen gelten auch in Bezug auf bestehende Vertragsverhältnisse als stillschweigend angenommen, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der Frist von 4 (vier) Wochen ab erfolgter Mitteilung widerspricht. In diesem Fall gilt Stillschweigen als Zustimmung und die geänderten AGB werden zum mitgeteilten Zeitpunkt Gegenstand des betroffenen Vertrages bzw. der betroffenen Verträge.

4. Auftragsannahme und Leistungsumfang

  • Nach Auftragserteilung durch den Kunden und/oder Auftragsbestätigung durch Weitsped, veranlasst Weitsped im eigenen Ermessen den Abschluss des Beförderungsvertrages und/oder eventuell die Abwicklung der damit verbundenen, ausdrücklich und schriftlich vereinbarten, Nebengeschäfte. Erteilt der Kunde keine Weisungen hinsichtlich Beförderungsart, Fahrzeuggröße, Transporteur oder Subtransporteur, liegt es im Ermessen von Weitsped, diese zu bestimmen.
  • Weitsped führt die Speditionsdienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt durch.
  • Weitsped steht es frei, Beförderungsverträge abzuschließen, welche die Beförderung der Waren des Kunden zusammen mit Waren Dritter vorsehen.
  • Aufträge, welche die Spedition oder den Transport von gefährlichen Gütern (Güter, die eine unmittelbare Gefahr für die Umwelt, für andere Güter sowie Personen, Tiere oder Sachen darstellen), nicht verpackten oder unangemessen/ungenügend verpackten Gütern, Wertsachen, Fahrzeugen, lebenden Tieren, Bargeld, Schmuck, Waffen oder Kunstwerke usw. zum Gegenstand haben, werden von Weitsped lediglich mittels einer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung angenommen. Als gefährliche Güter gelten beispielsweise und nicht abschließend jene Güter, die von IATA, IMO, ICAO als solche eingestuft werden oder in den ADR-Vorschriften enthalten sind.
  • Werden die im vorangegangenen Absatz genannten Güter dem Spediteur oder dem jeweiligen Transporteur ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Weitsped übergeben, steht es Weitsped frei, vom Speditionsvertrag zurückzutreten, wobei sich der Kunde verpflichtet, Weitsped für allfällige Nachteile und/oder Unwegsamkeiten vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gilt der in der Auftragsbestätigung des Spediteurs angeführte Transportpreis.
  • Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich allfälliger Auslagen, welche im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages anfallen.
  • Vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, beziehen sich die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise lediglich auf die darin ausdrücklich angeführten Leistungen, nicht aber auf eventuelle Zusatzleistungen und/oder Nebengeschäfte, welche einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung bedürfen und gesondert berechnet werden.
  • Für die an Weitsped geschuldeten Zahlungen gilt, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, eine Zahlungsfrist von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, an Weitsped geschuldete Zahlungen mit eventuell bestehenden Gegenforderungen aufzurechnen.
  • Im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Kunden gegenüber Weitsped werden auch ohne Mahnung Verzugszinsen fällig, welche nach Maßgabe des GvD 09.10.2002, Nr. 231 berechnet werden. Ebenso hat der Kunde in diesem Fall sämtliche mit dem Inkasso verbundenen Spesen (Rechtsanwaltsspesen, Inkassospesen, Bearbeitungs- und Postgebühren usw.) zu ersetzen.

6. Lieferfristen und Verspätungen

  • Weitsped übernimmt keine Haftung und Verantwortung für die Einhaltung von Lieferfristen und kann daher in keinem Fall für Verspätungen bei der Abholung und Beförderung und/oder Zustellung einer Spedition haftbar gemacht werden. Dies unabhängig vom Grund der Verspätung oder eventuell vom Kunden erhaltener Weisungen hinsichtlich bestimmter Lieferfristen, selbst wenn diese sich aus der Auftragserteilung und/oder Auftragsbestätigung ergeben.
  • Allfällige von Weitsped in der Auftragsbestätigung oder sonstigen Dokumenten genannte Fristen, insbesondere das voraussichtliche Abhol- und Zustelldatum, sind lediglich als unverbindliche Richtfristen zu betrachten.
  • Wird eine vereinbarte Lade- oder Ablieferfrist überschritten oder der Beginn der Beförderung durch Umstände, die im Einflussbereich des Kunden liegen (wobei Absender und Empfänger dem Auftraggeber zuzurechnen sind) verzögert, so hat der Kunde an Weitsped je angefangener Stunde einen Stundensatz von Euro 49,00 (neunundvierzig/00) zu zahlen und dem Spediteur sowie dem Transporteur eventuell entstandene weitere Schäden zu ersetzen.

7. Erklärungen und Garantien des Kunden

  • Der Kunde ist verpflichtet, Weitsped rechtzeitig vor Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Ausführung des Auftrages betreffende Umstände zu unterrichten.
  • Der Kunde erklärt und garantiert insbesondere:
    − dass die Waren in allen für die Durchführung des Speditionsauftrags erforderlichen Unterlagen korrekt und hinreichend genau beschrieben wurden;
    − dass jene Waren, für die Weitsped den Speditionsauftrag gegebenenfalls nicht angenommen hat, nicht übergeben und nicht in die Frachtstücke aufgenommen wurden;
    − dass sämtliche Angaben zur Art und Güte, Anzahl, Quantität, Qualität der Ware, Inhalt der Frachtstücke, Rohgewicht (inklusive Verpackung und Lademittel), Verzollung oder sonstige Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind;
    − dass die Waren ordnungsgemäß verpackt und etikettiert sind und die Verpackung und Etikettierung in Bezug auf die Waren sowie die Transportart als geeignet erachtet werden.
  • Der Kunde verpflichtet sich, für die Verpackung der Waren sowie für die entsprechende Lagerung und Sicherung der Waren auf den Paletten (inklusive Eckleisten bei Paletten) Sorge zu tragen, und entbindet Weitsped diesbezüglich von jeder Haftung und Verantwortung.
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Speditions- und Beförderungsauftrages notwendigen Unterlagen (Transportdokumente, Zolldokumente usw.) zu erstellen und entbindet Weitsped von jeder Haftung im Hinblick auf die korrekte Erstellung dieser Unterlagen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Weitsped die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen in keiner Weise überprüft und entbindet Weitsped diesbezüglich von jeglicher Haftung und Verantwortung.
  • Der Kunde erklärt ausdrücklich, Weitsped für eventuelle Schäden, Beanstandungen oder Spesen jeglicher Art, die sich aus der Verletzung der in den vorangegangenen Absätzen angeführten Garantien, wegen unzureichender oder unangemessener Verpackung, Lagerung und Sicherung oder aus der mangelnden Zurverfügungstellung von Informationen und Unterlagen ergeben, schad- und klaglos zu halten.

8. Haftung

  • Weitsped haftet ausschließlich in den in den vorliegenden AGB festgeschriebenen Grenzen.
  • Weitsped übernimmt keinerlei Haftungen und Verantwortung in Bezug auf die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung durch Transporteure. Insbesondere übernimmt Weitsped keinerlei Haftung und Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung von Lieferfristen, auf Schäden an den transportierten Waren, auf den Verlust oder den Untergang der transportierten Waren, auf Schäden und/oder Gefahren, die von den Waren selbst ausgehen, auf Schäden an und durch die verwendeten Transportmittel usw.
  • In jedem Fall, ist ein eventuell geschuldeter Schadenersatz bei innerstaatlichen Beförderungen auf höchstens einen Euro für jedes Kilogramm des Bruttogewichts der verlorenen oder beschädigten Ware beschränkt. Bei internationalen Beförderungen finden die Bestimmungen des Übereinkommens über den Straßengüterverkehr (CMR) vom 19.05.1956, ratifiziert mit Gesetz vom 06.12.1960, Nr. 1621 und insbesondere die in Art. 23, Abs. 3 vorgesehenen Haftungsbeschränkungen Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass jegliches darüber hinausgehende Risiko gegebenenfalls durch eine entsprechende Transportversicherung abgedeckt werden muss, welche als Zusatzleistung einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung bedarf und gegebenenfalls von Weitsped gesondert in Rechnung gestellt wird.
  • Weitsped übernimmt keinerlei Haftung für indirekte Schäden. Als solche gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, der entgangene Gewinn und Schäden aufgrund von Verspätungen und Verzögerungen.

9. Vertragsauflösung

  • Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Weitsped unter Ausschluss des Anspruches auf Schadenersatz von Seiten des Kunden berechtigt, mit sofortiger Wirkung alle Leistungen zurückzuhalten und einzustellen und zwar solange der wichtige Grund besteht sowie die Wiederholungsgefahr nicht behoben ist. Der Kunde haftet für alle Kosten, die Weitsped infolge solcher Ereignisse und damit zusammenhängender Umstände entstehen. Als wichtiger Grund im Sinne des vorhergehenden Absatzes gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich:
    – Verletzungen der jeweiligen Verpflichtungen aus den Artt. 4.4, 5.5, und 7 dieser AGB;
    – Zahlungsverzug des Kunden;
    – die Einleitung eines Insolvenzverfahrens nach Maßgabe der italienischen Konkursordnung bzw. gemäß Art. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015, die Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ausgleichsverfahrens mangels Masse oder die Eintragung in das elektronische Verzeichnis der Proteste.
  • Im Falle der Unmöglichkeit der Leistungserbringung gemäß Art. 1463 ZGB sowie im Falle von übermäßiger Belastung im Sinne des Art. 1467 ZGB ist Weitsped unter Ausschluss des Anspruches auf Schadenersatz von Seiten des Kunden berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.

10. Datenschutz­bestimmungen

  • Weitsped behandelt die, den jeweiligen Kunden und Dritte betreffende personenbezogenen Daten vertraulich. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach den Prinzipien der Korrektheit, Gesetzmäßigkeit und Transparenz.
  • Mit vollinhaltlichem Verweis auf die im gesetzesvertretenden Dekret vom 30.06.2003, Nr. 196 igF sowie in der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz von personenbezogenen Daten stimmt der Kunde durch Annahme dieser AGB der Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Durch Annahme dieser AGB erklärt der Kunde außerdem, die von den vorgenannten Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Aufklärungen zum Datenschutz erhalten und gelesen zu haben, diese zur Kenntnis zu nehmen und diese uneingeschränkt anzunehmen.
  • Der Kunde erteilt Weitsped die ausdrückliche Erlaubnis, ihn über dessen bei Weitsped hinterlegten Kontaktdaten über Neuerungen und Anpassungen von Produkten und Leistungen sowie generell über Neuigkeiten (auch mittels Newsletter o.ä.) zu informieren.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Diese AGB unterliegen ausschließlich dem italienischen Recht, welches auf alle von Weitsped eingegangenen Vertragsverhältnisse Anwendung findet.
  • Sofern vom Gesetz kein zwingender Gerichtsstand vorgeschrieben ist, gilt der Gerichtsstand von Bozen (Italien) als vereinbarter ausschließlicher Gerichtsstand. Weitsped steht es jedoch frei, seine Ansprüche auch am Sitz bzw. Wohnort des Kunden geltend zu machen.

12. Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  • Im Falle von ursprünglichen oder entstandenen Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
  • Ergänzend zu diesen AGB finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Federspedi sowie die Bestimmungen des Übereinkommens über den Straßengüterverkehr (CMR) Anwendung.
  • Die deutsche Version der AGB ist im Zweifelsfall maßgeblich und hat Anwendungsvorrang zu eventuellen Versionen in anderen Sprachen.